Inkrafttreten: 01.01.2021
Einleitung
Der Bundesrat hat Ende 2018 die Führerausweisvorschriften revidiert.
Wir informieren Sie darüber in einer dreiteiligen Folge:
Neue-Führerausweisvorschriften
- Lernfahrausweis ab 17 Jahren
- Reduzierte Weiterbildung für Probeausweisbesitzer
- Änderungen für Motorradfahrer
Einer der Kernpunkte der Revision war die Neuordnung der Motorrad-Kategorien und die Zulassung zum Fahren bzw. zur Prüfung.
Einführung der Motorrad-Kategorien gemäss EU-Richtlinien
Die schweizerischen Motorrad-Kategorien sollen mit jenen der EU harmonisiert werden.
Ferner soll das Mindestalter auf EU-Niveau gesenkt werden.
Es sind folgende Änderungen beschlossen worden:
- 125er-Klasse
- Neu sollen Motorräder der 125-er-Klasse bereits ab 16 Jahren geführt werden dürfen
- Heute in der Schweiz: ab 18 Jahren
- Neue EU-Klasse AM
- Die neue EU-Klasse AM beinhaltet das Recht, Kleinmotorräder zu führen
- Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
- Hubraum: maximal 50 cm3 oder Leistung 4 kW
- Sie wird in die Unterkategorie A1 integriert
- Die neue EU-Klasse AM beinhaltet das Recht, Kleinmotorräder zu führen
- Mindestalter für die AM-Klasse
- Neu beträgt das Mindestalter 15 Jahre
- Heute in der Schweiz: 16 Jahre
- Mindestalter für die Kategorie A
- Keine Änderung gibt es beim Mindestalter für die Kategorie A beschränkt auf 35 kW (EU=A2)
- weiterhin bei 18 Jahren.
- Keine Änderung gibt es beim Mindestalter für die Kategorie A beschränkt auf 35 kW (EU=A2)
Kein Motorradfahrer-Direkteinstieg mehr in die unbeschränkte Kategorie A
Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren möchte, muss künftig zuerst eine Fahrpraxis von mindestens 2 Jahren eines auf 35 kW beschränkten Motorrads der Kategorie A besitzen.
Der Direkteinstieg in die stärkeren Motorradkategorien ist künftig nur noch für Personen möglich, die aus beruflichen Gründen, d.h. berufsmässig, auf das Führen solcher Motorräder angewiesen sind, wie
- Motorradmechaniker
- Polizisten
- Verkehrsexperten.
Überblick über die wichtigsten Neuerungen
Der Bundesrat will mit der Fahrausbildungsrevision folgende Ziele erreichen:
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Das tiefere Mindestalter für die Motorradkategorien und die Aufhebung des Direkteinstiegs auf die leistungsstärksten Motorräder treten am 01.01.2021 in Kraft.
Dies hat zur Folge, dass Inhaber des Führerausweises der Kategorie A1, die in diesem Zeitpunkt zwischen 16 und 18 Jahre alt sind, ab dem Inkrafttreten dieser Bestimmung sofort 125-er Motorräder führen dürfen.
Quelle
LawMedia-Redaktionsteam