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Verkehrsrecht

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Neue Führerausweisvorschriften: Änderungen für Motorradfahrer

Datum:
20.02.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Inkrafttreten, Motorrad, Motorradfahrer, Verkehrsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inkrafttreten: 01.01.2021

Einleitung

Der Bundesrat hat Ende 2018 die Führerausweisvorschriften revidiert.

Wir informieren Sie darüber in einer dreiteiligen Folge:

Neue-Führerausweisvorschriften

Einer der Kernpunkte der Revision war die Neuordnung der Motorrad-Kategorien und die Zulassung zum Fahren bzw. zur Prüfung.

Einführung der Motorrad-Kategorien gemäss EU-Richtlinien

Die schweizerischen Motorrad-Kategorien sollen mit jenen der EU harmonisiert werden.

Ferner soll das Mindestalter auf EU-Niveau gesenkt werden.

Es sind folgende Änderungen beschlossen worden:

  • 125er-Klasse
    • Neu sollen Motorräder der 125-er-Klasse bereits ab 16 Jahren geführt werden dürfen
    • Heute in der Schweiz: ab 18 Jahren
  • Neue EU-Klasse AM
    • Die neue EU-Klasse AM beinhaltet das Recht, Kleinmotorräder zu führen
      • Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
      • Hubraum: maximal 50 cm3 oder Leistung 4 kW
    • Sie wird in die Unterkategorie A1 integriert
  • Mindestalter für die AM-Klasse
    • Neu beträgt das Mindestalter 15 Jahre
    • Heute in der Schweiz: 16 Jahre
  • Mindestalter für die Kategorie A
    • Keine Änderung gibt es beim Mindestalter für die Kategorie A beschränkt auf 35 kW (EU=A2)
      • weiterhin bei 18 Jahren.

Kein Motorradfahrer-Direkteinstieg mehr in die unbeschränkte Kategorie A

Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren möchte, muss künftig zuerst eine Fahrpraxis von mindestens 2 Jahren eines auf 35 kW beschränkten Motorrads der Kategorie A besitzen.

Der Direkteinstieg in die stärkeren Motorradkategorien ist künftig nur noch für Personen möglich, die aus beruflichen Gründen, d.h. berufsmässig, auf das Führen solcher Motorräder angewiesen sind, wie

  • Motorradmechaniker
  • Polizisten
  • Verkehrsexperten.

Überblick über die wichtigsten Neuerungen

Der Bundesrat will mit der Fahrausbildungsrevision folgende Ziele erreichen:

Quelle: Revision Fahrausbildung Faktenblatt 14.12.2018: Die wichtigsten beschlossenen Neuerungen im Überblick

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Das tiefere Mindestalter für die Motorradkategorien und die Aufhebung des Direkteinstiegs auf die leistungsstärksten Motorräder treten am 01.01.2021 in Kraft.

Dies hat zur Folge, dass Inhaber des Führerausweises der Kategorie A1, die in diesem Zeitpunkt zwischen 16 und 18 Jahre alt sind, ab dem Inkrafttreten dieser Bestimmung sofort 125-er Motorräder führen dürfen.

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

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