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Vertrag / Vertragsrecht

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Öffentliche Urkunde: Erstellung künftig in elektronischer Form

Datum:
05.02.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Notariatsrecht, öffentliche Urkunde, Vertragsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vernehmlassung Entwurf EÖBG bis 08.05.2019

Das Original einer öffentlichen Urkunde soll inskünftig in elektronischer Form errichtet und in einem neu zu schaffenden nationalen Urkundenregister sicher aufbewahrt werden.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30.01.2019 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBG) bis 08.05.2019 eröffnet.

Geltendes Recht

  • Erstellung der Originale von öffentlichen Urkunden als Papierdokument

Geplantes Recht

  • Neu: Original-Urkunde in elektronischer Form
    • Der Bundesrat schlägt nun vor, das Original einer Urkunde künftig in elektronischer Form zu erstellen
  • Bundes-Urkundenregister
    • Gleichzeitige Schaffung eines nationalen Registers für die elektronischen öffentlichen Urkunden
  • Betrieb Urkundenregister
    • Betrieb des Urkundenregisters durch den Bund
  • Sicherheit
    • Sichere Aufbewahrung der dort gespeicherten Dokumente vor unbefugtem Zugang
    • Langfristige Lesbarkeit der Dokumente im Register
    • Einfachere Beweisbarkeit allfälliger Fälschungen
  • Print out bleibt vorbehalten
    • Die Ausfertigung einer elektronischen Urkunde auf Papier bleibt weiterhin möglich.

Mehr: Bundesrat will digitale öffentliche Urkunde (Medienmitteilung)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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