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Gesellschaftsrecht

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Revision der Handelsregisterverordnung (HRegV): Vereinfachungen + um einen Drittel tiefere HRA-Gebühren

Datum:
21.02.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesellschaftsrecht
Stichworte:
Gebühren, Gebührensenkung, Handelsregister, Handelsregisterverordnung, Revision, Vernehmlassung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vernehmlassung bis: 27.05.2019

Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 20.02.2019 die Vernehmlassung zur Revision der Handelsregisterverordnung (HRegV) eröffnet. Gegenstand der Vernehmlassung bilden.

Tiefere Gebühren

  • Auch für Handelsregistergebühren gilt das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip, weshalb der Gesamtbetrag der erhobenen Abgaben die Gesamtkosten des Gemeinwesens für den betreffenden Verwaltungszweig oder die betreffende Einrichtung nicht oder höchstens geringfügig übersteigen darf
  • Zur Beachtung dieser Vorgaben sollen die HRA-Gebühren um rund einen Drittel gesenkt werden
  • Die Reduktion der Eintragungsgebühren wird vergünstigen:
    • Gründung von Gesellschaften
    • Aktualisierungen der Handelsregistereinträge
    • Personenmutationen bei betroffenen Unternehmen

Weitere Änderungen

  • Die Anpassung der Verordnungen wird als Gelegenheit genutzt, einzelne offene Fragen aus der Praxis zu klären und zu präzisieren:
    • Berichtigung und Nachträge
      • Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Berichtigung von fehlerhaften Einträgen und für die Erfassung von Nachträgen zu unvollständigen Einträgen
    • Erweiterung des Personenkreises, die ins HR anmelden dürfen
      • Neu sollen auch bevollmächtigte Personen wie Rechtsanwälte, Notare und Treuhänder dazu berechtigt sein
    • Abschaffung der Registersperre
      • Die Registersperre soll auf Verordnungsstufe abgeschafft werden
    • Aufforderungen des Handelsregisteramtes
      • Die amtlichen Verfahren, die mit einer Aufforderung des Handelsregisteramtes starten, sollen vereinheitlicht und einzelne Bestimmungen an das neue Recht angepasst werden
        • Beispiel: Stiftungen
    • Organisation und Datenzuverlässigkeit
      • Umsetzung der Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle in ihrem Bericht vom 16.04.2018

Vernehmlassungsdauer

  • Die Vernehmlassung dauert bis am 27.05.2019.

Mehr: Revision des Handelsregisters: Gebühren werden gesenkt

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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