Oser David / Müller Andreas (Hrsg.) Praxiskommentar zur Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften 2., ergänzte und erweiterte Auflage |
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Buch (Gebunden)
Inhalt / Rezension
Am 01.01.2014 trat die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) in Kraft. Grundlage bildete die Initiative „Gegen die Abzockerei“ von Dr. Thomas Minder, die vom Souverän am 03.03.2013 grossmehrheitlich angenommen wurde.
Die 1. Auflage des Werkes erschien im August 2014. Die nun vorgelegte 2. Auflage von 2018 darf doch auf eine Zeit mit mehreren Geschäftsjahren der betroffenen Publikumsgesellschaften zurückblicken.
War bei der Erstauflage nicht abzusehen, wie sich Lehre und Praxis aufgrund des interpretationsbedürftigen Regelwerks entwickeln würden, konnte nun für die zweite Auflage auf erste Erfahrungen in der Beratung von Schweizer Publikumsgesellschaften zurückgegriffen werden.
Die VegüV enthält erinnerlich Vorschriften für börsenkotierte Schweizer Aktiengesellschaften v.a. in folgenden Bereichen:
- Gesellschaftsrecht/Corporate Governance
- Vergütung
- Arbeitsrecht
- Strafrecht
Im VegüV-Praxiskommentar sind kommentiert:
- die Bestimmungen der Verordnung und
- die Umsetzung der VegüV in der Praxis
Die ergänzte und erweiterte Neuauflage des Werkes berücksichtigt:
- die Entwicklung der Praxis über die letzten drei Jahre (seit der 1. Auflage) sowie
- die neu erschienene Literatur
- nicht ausdrücklich geregelte Fragen, mit entsprechenden Antworten.
Im letzten Kapital der jeweiligen Kommentierungen der einzelnen VegüV-Normen werden auch die Vergütungsbestimmungen des vom Bundesrat am 23.11.2016 veröffentlichten Entwurfs zur Änderung des Schweizerischen Obligationenrechts (Aktienrecht) samt den Beratungsergebnissen aus der Beratung der „grossen“ Aktienrechtsreform vom 14./15.06.2018 etc. wiedergegeben.
Aufgrund der von BV 95 Abs. 3 geforderten formell-gesetzlichen Grundlage zur Umsetzung der Vorgaben der Verfassung würde die temporäre VegüV abgelöst. Im Zeitpunkt der Drucklegung waren die Ratsarbeiten aber nicht final fortgeschritten. Die Herausgeber halten fest, dass es sich bei den Vergütungsbestimmungen des Entwurfs um „VegüV-nahe“ Bestimmungen handle und die materiellen Neuerungen sich auf Einzelpunkte beschränkten.
Das Werk enthält zudem ein Vorwort, ein Autorenverzeichnis, ein Inhaltsverzeichnis, ein Abkürzungsverzeichnis, die Materialien, die amtliche Erläuterungen, Verschiedenes und eine Konkordanztabelle VegüV – E OR 2016.
Herausgeber
- Oser David, Dr. iur., Rechtsanwalt, LL.M.
- Müller Andreas, Dr. iur., Rechtsanwalt, LL.M.
Autoren
- Appenzeller Hansjürg, Dr. iur., Rechtsanwalt, M.C.J.
- Daeniker Daniel, Dr. iur., Rechtsanwalt, LL.M.
- Gerhard Frank, Dr. iur., Rechtsanwalt, LL.M.
- Gericke Dieter, Dr. iur., Rechtsanwalt, LL.M.
- Lambert Claude, Dr. iur., Rechtsanwalt, LL.M.
- Müller Andreas, Dr. iur., Rechtsanwalt, LL.M.
- Oser David, Dr. iur., Rechtsanwalt, LL.M.
- Richers Roman, lic. iur., Rechtsanwalt, LL.M.
- Schärer Heinz, Dr. iur., Rechtsanwalt, M.C.L.
Inhaltsübersicht
Vorwort
Autorenverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Materialien, amtliche Erläuterungen, Verschiedenes
Konkordanztabelle VegüV – E OR 2016
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April1999
Allgemeine Einleitung und Art. 95 Abs. 3 BV
Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften
- Abschnitt: Geltungsbereich
- Abschnitt: Generalversammlung
- Abschnitt: Verwaltungsrat
- Abschnitt: Vergütungsausschuss
- Abschnitt: Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
- Abschnitt: Statutenbestimmungen
- Abschnitt: Vergütungsbericht
- Abschnitt: Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütungen
- Abschnitt: Unzulässige Vergütungen
- Abschnitt: Stimm- und Offenlegungspflicht für Vorsorgeeinrichtungen
- Abschnitt: Strafbestimmungen
- Abschnitt: Übergangsbestimmungen
- Abschnitt: Inkrafttreten
Sachregister
Inhaltsverzeichnis
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Fokus
Das Buch richtet sich an alle, die sich für die Vergütung bei börsenkotierten Unternehmen interessieren.
Bewertung
Man merkt, dass die Kommentatoren aufgrund ihrer Beratung von kotierten Unternehmen über eine breite praktische Erfahrung verfügen.