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Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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Richterausstand und Grenzen der absoluten AHV-Unpfändbarkeit

Datum:
07.03.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
Stichworte:
AHV-Rente, Betreibung, Existenzminimum, Richterausstand, Unpfändbarkeit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 10 und SchKG 92 Abs. 1 Ziff. 9a

Das Schweizerische Bundesgericht hatte sich in einem Beschwerdeverfahren mit folgenden zwei Aspekten zu befassen und hiezu wie folgt entschieden:

Richterausstand

  • Der Richter, welcher gegenüber einer am Betreibungsverfahren beteiligten Bank eine Hypothekarschuld habe, gelte nicht als befangen

Unpfändbarkeit der AHV-Rente

  • Die absolute Unpfändbarkeit der AHV-Renten könne mit dem Verbot des Rechtsmissbrauchs in Konflikt geraten
    • Die Unpfändbarkeit gelte kraft Treu und Glauben nicht grenzenlos; lebe der Schuldner „auf grossem Fusse“, könnte offensichtlicher Rechtsmissbrauch vorliegen und die absolute Unpfändbarkeit nicht gelten
  • Verwirklichung einer derartigen Situation im konkreten Fall verneint
    • Habe der Schuldner keinen pfändbaren Gegenstand, bestehe sein Einkommen nur aus Renten und besitze einzig sein Ehegatte ein Auto, lebe er nicht „auf grossem Fusse“

Quelle

BGer 5A_926/2017 vom 06.06.2018

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