Auch Ausländer müssen die Tempovorschriften beachten
Einleitung
Das Bundesamt für Strassen ASTRA hat kürzlich die Führerausweisstatistik 2018 und die Statistik der Administrativmassnahmen publiziert. Wir berichteten:
Agenda
- Verkehrsrecht – Führerausweis: Anzahl Ausweisentzüge 2018 rückläufig
- Verkehrsrecht – Führerausweisentzug: Lösen Drogen den Alkohol als Problem ab?
- Verkehrsrecht – Führerausweisentzug: Ablenkung am Steuer ist ein Entzugsgrund
- Verkehrsrecht – Telefonieren und SMS-Schreiben am Steuer
- Verkehrsrecht – Aberkennung ausländischer Führerausweise | law-news.ch
Im Zentrum dieses weiteren Berichts steht die Aberkennung ausländischer Führerausweise.
Fährt man auf Autobahnen, so sieht man oft die Fahrzeuge mit ausländischen Kontrollschildern nur von hinten. Man ist geneigt, zu denken, dass die schweizerischen Tempolimiten und Verkehrsregeln nur für Schweizer gelten würden. Dies ist natürlich nicht so. Zumindest die Statistiken bestätigen dies.
Aberkennung ausländischer Ausweise in 2018
Nebst der 80 077 Entzüge von Schweizer Fahrausweisen wurden im letzten Jahr auch 19 747 ausländische Führerausweise aberkannt.
Die Aberkennung ausländischer Führerausweise ist gegenüber dem Vorjahr 5 % zurückgegangen. Gleichwohl ist auffällig, dass die Entzugszahl der ausländischen Führerausweise rund ein Viertel der schweizerischen ausmacht.
Häufigster Grund für die Aberkennung eines ausländischen Führerausweises waren Geschwindigkeitsdelikte (9903 Aberkennungen).
Die statistischen Zahlen
Aus nachfolgendem Auszug aus der Mehrjahresstatistik wird die Schwankungsbreite erkennbar:
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Quelle: Statistik der Führerausweise und der Administrativmassnahmen | astra.admin.ch
Kein Führerausweisentzug, sondern Aberkennung
Ausländische Führerausweise können durch Schweizer Behörden aufgrund des Territorialitätsprinzips nicht entzogen werden. Sie können einzig, aber immerhin, aberkannt werden, mit der Rechtsfolge, dass der ausländische Führer von seinem Ausweis in der Schweiz keinen Gebrauch machen darf (vgl. VZV 45 Abs. 1 i.V.m. SVG 25 Abs. 2 lit. b; Übereinkommen über den Strassenverkehr, abgeschlossen am 08.11.1968 in Wien, in der Schweiz in Kraft getreten am 11.12.1992 (Wiener Abkommen, SR 0.741.10)).
Die Aberkennung erfolgt aufgrund der Regeln, die auch für den Entzug des schweizerischen Führerausweises gelten.
Weiterführende Informationen
- Führerausweise von Personen mit Wohnsitz im Ausland | astra2.admin.ch
Wirkung einer Führerausweis-Aberkennung
Die Führerausweis-Aberkennung bewirkt, dass der ausländische Führer auf schweizerischem Territorium während der Dauer der Aberkennung kein Motorfahrzeug führen darf (vgl. 42 Abs. 1 des Übereinkommens vom 08.11.1968 über den Strassenverkehr (Wiener Übereinkommen, SR 0.741.10)).
Empfehlung
Beachten Sie die Geschwindigkeitsvorschriften und halten Sie sich daran.
Unabhängig davon, dass Tempovorschriften generell einzuhalten sind, gilt:
- Hinter jeder Kurve könnte ein Radarapparat stehen.
- Auch mobile Geschwindigkeitskontrolle sind mehr als erwartet anzutreffen.
Quelle
LawMedia-Redaktionsteam