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Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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Definitive Rechtsöffnung und Vollstreckbarkeitsbescheinigung

Datum:
08.04.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
Stichworte:
Definitive Rechtsöffnung, Vollstreckbarkeitsbescheinigung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 80

Die Vollstreckbarkeitsbescheinigung für die definitive Rechtsöffnung wird in der Regel durch diejenige Behörde ausgestellt, welche die Verfügung erlassen hat.

Quelle

BGer 5A_389/2018 vom 22.08.2018

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