Der Bundesrat hat heute, 10.04.2019, für die Kantone Genf, Luzern, Schwyz, Zug und Zürich einen Einzonungsstopp erlassen.
Laut Bundesrat hätten es diese Kantone versäumt, rechtzeitig eine Mehrwertabgabe für die Einzonung von Bauland einzuführen oder sie hätten die bundesrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt.
Der Einzonungsstopp in diesen Kantonen gelte ab 01.05.2019.
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LawMedia Redaktionsteam