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Bau- und Planungsrecht

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Raumplanung: BR beschliesst Bauland-Einzonungsstopp für GE, LU, SZ, ZG und ZH, gültig ab 01.05.2019

Datum:
10.04.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bau- und Planungsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat hat heute, 10.04.2019, für die Kantone Genf, Luzern, Schwyz, Zug und Zürich einen Einzonungsstopp erlassen.

Bauland-Einzonungsstopp

Laut Bundesrat hätten es diese Kantone versäumt, rechtzeitig eine Mehrwertabgabe für die Einzonung von Bauland einzuführen oder sie hätten die bundesrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt.

Der Einzonungsstopp in diesen Kantonen gelte ab 01.05.2019.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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