Das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht (BVGer) bestätigt bezüglich eines Bürgers aus Ex-Jugoslawien mit kosovarischer Herkunft
- die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft und
- den Widerruf seines Asylstatus.
Die Umstände für die frühere Anerkennung der Eigenschaft als Flüchtling seien inzwischen weggefallen. Der Betroffene könne den Schutz der aktuellen Republik Kosovo in Anspruch nehmen.
Das BVGer wies die Beschwerde des Betroffenen ab. Der Beschwerdeführer sei mit einem Bürger aus der Republik Kosovo vergleichbar und geniesse durchaus den Schutz des Staates Kosovo. Der Widerruf des Asyls und die Aberkennung der Flüchtlingsstatus durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) von 2015seien deshalb gerechtfertigt. Ein zusätzlicher Grund, um den Widerruf zu rechtfertigen, gebe es insofern, als der Betroffene in der Zwischenzeit zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sei.
Hinsichtlich des Status des Aufenthaltstitels, welcher dem Beschwerdeführer in Anwendung des Ausländerrechts ausgestellt wurde, seien dagegen die kantonalen Behörden zuständig.
Dieses Urteil sei abschliessend und könne deshalb nicht mehr beim Schweizerischen Bundesgericht angefochten werden.
BVGer-Urteil D-4282/2015 vom 25.04.2019
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam