Vermeidung von Interessenkonflikten
Quelle: IWF
Einleitung
Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat in seinem Bericht für 2018 die Schweiz hinsichtlich ihrer Aufsichts- und Kontrolltätigkeit getadelt.
IWF-Länderbericht Schweiz 2018
- IWF-Rüge 1 – Duales System
- Duales System / Definition
- Die FINMA überlasse – eine nationale Besonderheit – Teile der Bankenaufsicht privaten Wirtschaftsprüfern, anstatt sich selbst darum zu kümmern
- Betroffene Tätigkeiten (reguläre Aufsichtsprüfungen)
- Einhaltung der Geldwäschereiregeln
- Organisation der IT-Systeme
- etc.
- Gefahren
- Der IWF warnt vor möglichen Interessenkonflikten, übernehmen bei Grossbanken doch meistens die „Big Four“, d.h. die nämlichen Wirtschaftsprüfungskonzerne, Beratungsdienste der zu prüfenden Banken
- Diese Kontrolle der privaten Auditkonzerne bildeten auch Entscheidungsgrundlagen für die FINMA-Aufsichtsentscheide in den Bereichen
- Sonderprüfungen
- Enforcement.
- Unabhängigkeit als wichtiges Kriterium
- Die Unabhängigkeit der FINMA sei für die starke internationale Reputation des Schweizer Finanzplatzes entscheidend, so der IWF-Bericht
- Lösungsansatz
- Diskutiert wird schon längere Zeit, ob die FINMA direkt die Auditing-Gesellschaften mandatiert und deren Leistungen bezahlt, damit potentielle Interessenkonflikte ausgeräumt werden können; die FINMA würde dann nach noch festzulegenden Kriterien die WP-Kosten auf die zu prüfende Gesellschaft überwälzen
- Duales System / Definition
- IWF-Rüge 2 – Vor-Ort-Kontrollen
- Mehr Vor-Ort-Kontrollen durch die FINMA
- Gemäss Länderbericht wünscht sich der IWF deshalb – v.a. bei grösseren Banken – „mehr Vor-Ort-Kontrollen“ durch die FINMA
- Aufsichtskapazität?
- Der FINMA würden vermutlich aber die hiefür notwendigen personellen Ressourcen fehlen (kleine Organisation bei grossem Finanzsystem)
- Mehr Vor-Ort-Kontrollen durch die FINMA
Quelle: Organisation | finma.ch
Für Neuordnung Gesetzgebers zuständig
Verantwortlich für die Aufstellung der Aufsicht ist nicht die FINMA selbst, sondern der Gesetzgeber. Dieser möchte den Aufsichtsapparat einerseits nicht aufblähen und andererseits sicherstellen, dass auf das Fachwissen aus der Praxis zurückgegriffen wird. Nur entsteht – wie beanstandet – durch ein solches Organisationsmodell die Gefahr von Interessenkonflikten.
Die FINMA entgegnete auf die IWF-Kritik, mit Auflagen seien die Freiräume für die externen Buchprüfer bereits eingeschränkt worden.
Im Übrigen erhält die Schweiz ein gutes „Zeugnis“
Grundsätzlich stellten die IWF-Experten der Schweiz ein gutes Zeugnis aus.
Hervorgehoben wurden aber die beiden folgenden Punkte:
- Stabilisierung des Finanzsektors
- Das Land habe seit der Finanzkrise erhebliche Fortschritte bei der Stabilisierung des Finanzsektors erzielt
- Die Schweizer Finanzinstitute seien gut kapitalisiert und liquide“
- Auch seien die Banken für schwere Schocks gewappnet
- Überhitzung des Immobilienmarkts
- Doch es blieben Risiken, vor allem die Überhitzung des Immobilienmarkts, auch wenn die FINMA und die SNB schon länger warnen und situativ Massnahmen veranlassten
- Gleichwohl empfiehlt der IWF den Einsatz zusätzlicher Instrumente zur Minderung der Risiken aus einem Immobilien-Crash.
Weitere Entwicklung
Die FINMA hat inzwischen verlauten lassen, dass man auf das IWF-Anliegen eingehe, durch eine
- stärkere Abstufung der Vorgaben nach der Risikosituation der Beaufsichtigten
- Erhöhung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses.
Ob der Gesetzgeber zur Gewährleistung einer guten Finanzplatz-Reputation der Schweiz institutionell eingreift, bleibt abzuwarten.
Schweizer Mitgliedschaft im IWF
Der Internationale Währungsfonds (IWF) sorgt für die Stabilität des internationalen Währungs- und Finanzsystems.
Die Schweiz gehört seit 1992 als Mitglied dem IWF an und leitet eine Stimmrechtsgruppe.
Der IWF leistete und leistet als Berater und mittels Vergabe von Krediten einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise. Mit Unterstützung des IWF wurde Krisendispositiv der Organisation durch verschiedene Massnahmen verbessert. Dazu gehört auch eine Erhöhung ihrer ordentlichen Mittel.
Die Mitgliedschaftsinteressen der Schweiz im IWF werden durch das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) gemeinsam wahrgenommen.
Quelle
LawMedia-Redaktionsteam