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Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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SchKG-Beschwerde: Aufsichtsbehörde-Anweisungen ans Betreibungsamt sind nicht beschwerdefähig

Datum:
28.05.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
Stichworte:
Anfechtbarkeit, Aufsichtsbehörde, Betreibung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 17, SchKG 132, VVAG 12

Gegen Anweisungen der Aufsichtsbehörde an ein Betreibungsorgan, wie etwa den Vorsteher des Betreibungsamtes, steht die SchKG-Beschwerde nicht zur Verfügung.

Mit Beschwerde sind nur die Handlungen des Betreibungsorgans, welches diese Handlungen gestützt auf die Anweisung der Aufsichtsbehörde vornimmt, anfechtbar.

Quelle

BGer 5A_727/2017 und BGer 5A_728/2017, je vom 08.01.2018 = BGE 144 III 74 ff.

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