„Rahmenvertrag“
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 07.06.2019 folgendes beschlossen:
- Genehmigung des Konsultationsberichts
- Genehmigung des Berichts über die Konsultationen zum institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU)
- Fortsetzung des bilateralen Wegs mit der EU
- Feststellung des Festhaltens am bilateralen Weg als Eckpfeiler der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU, der Konsolidierung und der Weiterentwicklung
- Behandlung des institutionellen Abkommens (sog. Rahmenvertrag)
- Die Konsolidierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs mit der EU bedinge auch:
- die Suche nach Lösungen für die institutionellen Fragen
- die Klärung insbesondere folgender drei Aspekte:
- Gewisse Bestimmungen über den Lohn- und Arbeitnehmerschutz
- Staatliche Beihilfen
- Unionsbürgerrichtlinie
- Feststellung, dass die Beibehaltung des Lohnschutzes auf dem heutigen Niveau eine wesentliche Forderung der Schweiz darstelle
- Inaussichtstellung des engen Einbezugs der Sozialpartner und der Kantone in den weiteren Prozess.
- Die Konsolidierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs mit der EU bedinge auch:
Konsultationsergebnisse über den Textentwurf für ein institutionelles Abkommen
Unter dem untenstehenden Link «EDA: Institutionelles Abkommen» finden Sie folgende Dokumente:
- Brief des Bundesrats an den Präsidenten der Europäischen Kommission (fr)
- Bericht über die Konsultationen zum institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union
- Schriftliche Stellungnahmen der konsultierten Institutionen und Verbände
- Fragen und Antworten im Rahmen der Konsultationen des Bundesrats zum institutionellen Abkommen Schweiz – EU
» Institutionelles Abkommen | eda.admin.ch
Mehr: Institutionelles Abkommen Schweiz-EU: Der Bundesrat verlangt Klärungen admin.ch
Weiterführende Informationen
- Rahmenabkommen: Ängstlicher geht’s nimmer | insideparadeplatz.ch
- Rahmenvertrag
- Verhandlungsabrede
Quelle
LawMedia Redaktionsteam