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Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)

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EasyGov.swiss für Unternehmen unterstützt neu Unternehmensfinanzierung und Betreibungsgeschäfte

Datum:
16.07.2019
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)
Stichworte:
Administration, Betreibungsbegehren, Deregulierung, Pfändung, Regulierung, Unternehmen, Unternehmensfinanzierung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

EasyGov.swiss Version 1.4

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat den Online-Schalter für Unternehmen EasyGov.swiss erneut erweitert, so die SECO-Medienmitteilung vom 11.07.2019.

Die digitale Plattform unterstützt neu:

  • Erstellen von Eingaben an Betreibungsämter
    • Betreibungsbegehren
    • Eingaben für Betreibungsauskünft
  • Unterstützung bei der KMU-Finanzierung.

Weitere Services sind in Planung.

Leistungsangebot von EasyGov.swiss Version 1.4

Aktuell werden auf EasyGov.swiss folgende Behördendienstleistungen angeboten:

Firmengründung

Anmeldungen bei:

  • Handelsregister (Kantonale HR-Ämter)
  • AHV (Ausgleichskassen)
  • Mehrwertsteuer (MWST) (Eidg. Steuerverwaltung (ESTV))
  • Unfallversicherung (SUVA und Privatversicherer)

Handelsregister-Mutationen

  • Handelsregister-Mutationen mit kantonsübergreifenden Sitzverlegungen +
  • öffentliche Beurkundungen

Schuldbetreibung und Betreibungsauskünfte für Privatpersonen und Unternehmen

Schuldbetreibung

  • Einleitung einer Betreibung gegen eine natürliche oder juristische Schuldnerin.
  • Dies ist auch für natürliche Personen ohne Registrierung und Login auf Easy-Gov.swiss im öffentlichen Teil möglich.

Betreibungsauskünfte

  • Antrag auf Auszug aus dem Betreibungsregister.
  • Dies ist nicht nur juristische, sondern auch für natürliche Personen ohne Registrierung und Login auf EasyGov.swiss im öffentlichen Teil möglich.

Bürgschaften für KMU

Der Bund erleichtert leistungs- und entwicklungsfähigen KMU Bankkredite aufzunehmen:

  • Die vom Bund anerkannten Bürgschaftsgenossenschaften verschaffen den KMU einen leichteren Zugang zu Bankkrediten.
  • Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Bürgschaftsorganisation kann neu online via EasyGov.swiss hergestellt werden.

E-Government Schweiz

  • „E-Government Schweiz“ = Organisation von Bund, Kantonen und Gemeinden für die Ausbreitung elektronischer Behördenleistungen
  • „E-Government Schweiz“ plant und koordiniert die gemeinsamen E-Government-Aktivitäten der drei Staatsebenen
  • Ein tripartit politisch zusammengesetzter Steuerungsausschuss führt die Organisation.

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

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