OR 718a + OR 718b / Bestätigung der Rechtsprechung
Im strittigen Fall BGer 4A_645/2017 war die Gültigkeit von Rechtsgeschäften bei Interessenkonflikten strittig.
Dabei stellte das Bundesgericht fest, dass kein Erfordernis der Ermächtigung durch ein übergeordnetes Organ bestehe, wenn der sich in einem Interessenkonflikt befindende Vertreter der Gesellschaft zugleich Alleinaktionär sei.
Quelle
BGer 4A_645/2017 vom 22.08.2018