Vernehmlassung zu „Adressdienstgesetz (ADG)“ bis 22.11.2019)
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Vernehmlassung zum neuen Adressdienstgesetz (ADG) eröffnet. Damit sollen Aufbau und Betrieb eines zentralen Adressdienstes aller Einwohner der Schweiz ermöglicht werden.
Das neue „Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG)“ soll eine Grundlage für einen nationalen Adressdienst und den Adressdatenaustausch bilden:
- Zuständige Amtsstelle
- Bundesamt für Statistik (BFS)
- Zugriffsberechtigte
- Gemeinden
- Kantone
- Bundesverwaltung
- Berechtigte Dritte wie zB Krankenkassen
- Ziele
- Vereinfachung der administrativen Prozesse
- Effizientere Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben
- PS: Heute können Behörden nicht auf einfache Weise schweizweit feststellen, wo eine Person gemeldet ist
- Gesetzesgegenstand
- Nutzungsbedingungen
- Abfragemöglichkeit für bestimmte Person mittels Versichertennummer AHVN
- Rechte betroffener Personen
- Betroffene Personen sollen nachvollziehen können, wer ihre Adressdaten wann abgefragt hat
- Datenschutzgesuch
Bis 22.11.2019 dauert die Vernehmlassungsfrist.
Weiterführende Informationen:
Quelle
LawMedia Redaktionsteam