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Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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Aufhebung der Betreibung: Voraussetzungen

Datum:
08.08.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
Stichworte:
Betreibung, Betreibungsaufhebung, SchKG
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 85

Die Kernpunkte in der Betreibungsaufhebungs-Streitsache 5A_216/2018 waren:

  • Klageberechtigung
    • Falls die Betreibung erloschen ist, kann die Betreibungsaufhebungsklage nicht mehr erhoben werden
  • Klagezeitpunkt
    • Die Betreibungsaufhebungsklage kann aber vor Einleitung eines allfälligen Verfahrens betreffend definitive Rechtsöffnung eingeleitet
  • Urkundenanforderungen und Beweismass
    • An den Urkundenbeweis und an das Beweismass werden die gleichen Anforderungen wie an die Einwendungen bei der definitiven Rechtsöffnung nach SchKG 81 Abs. 1 (siehe Box unten) gestellt.

Quelle

BGE 5A_216/2018 vom 11.09.2018

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