Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hatte mit einer ihrer beiden Klagen gegen VW und die VW-Importeurin Amag im Abgas-Skandal endgültig keinen Erfolg.
Mit der Feststellungsklage(!) sollte ein Schweizer Gericht die Widerrechtlichkeit der VW-Abgasmanipulation bestätigen. Das Handelsgericht des Kantons Zürich trat im Sommer 2018 mangels schutzwürdigen Feststellungsinteresses nicht auf die Klage ein.
Begründet wurde das Nichteintreten unter anderem mit dem fehlenden Feststellungsinteresse. Es gelang dem SKS nicht, das Gericht davon zu überzeugen, dass die Fahrzeug-Manipulation auch nach Bekanntwerden des Abgasskandals nach wie vor als Täuschung wirke.
Quelle
BGer-Urteil 4A_483/2018 vom 08.02.2019
Weiterführende Informationen
- BGer-Urteil 4A_483/2018 vom 08.02.2019 | bger.ch
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