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Fluggepäck-Ortungs-Tracker nun erlaubt

Datum:
30.05.2023
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Reiserecht
Thema:
Fluggepäck-Ortungs-Tracker (GPS-Tracker)
Stichworte:
Fluggepäck, Gepäckortung, GPS-Tracker, ICAO-Regeln, Tracker-Batterien
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

GPS-Tracker

Bisher verboten

Bisher hatten die Arlines Bedenken: Passagiere durften kleine Ortungsgeräte wie den AirTags von Apple oder SmartTags von Samsung, die nicht nur einen Schlüsselbund, sondern auch einen Koffer orten können, nicht verwenden:

  • Lange Zeit wurden die Minisender im aufgegebenen Gepäck als Sicherheitsrisiko eingeschätzt und verboten.

Nun erlaubt

Die Regeln der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) wurden angepasst:

  • Das Mitführen von GPS-Trackern im Frachtraum von Flugzeugen ist nun formal erlaubt.

Vgl. hiezu:

 Anforderungen an die Tracker-Batterien

Gemäss den neuen Regeln der ICAO (siehe oben) sind nur Tracker erlaubt, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Batterien dürfen beim Lithiumgehalt von 0,3 Gramm nicht überschreiten.
  • Die Nennenergieleistung hat max. 2,7 Wattstunden (Wh) zu betragen.
  • Die Geräte müssen vor Beschädigung geschützt sein.

Diese Kriterien treffen auf gängige Batterien wie Knopfzellen vom Typ CR2032 zu, welche denn auch in den AirTags oder vergleichbaren Trackern verwendet werden.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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