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Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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Definitive Rechtsöffnung: Anforderungen an Vollstreckbarkeits-Nachweis

Datum:
24.09.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
Stichworte:
Definitive Rechtsöffnung, Rechtskraftbescheinigung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 80 ff.

Nach Gewährung der definitiven Rechtsöffnung für einen Kostenentscheid genügt es, wenn die Vollstreckbarkeit von derjenigen Behörde bescheinigt wird, welche die Verfügung erlassen hat. – Die Beibringung einer «Rechtskraftbescheinigung» der zuständigen Rechtsmittelinstanz ist nicht erforderlich.

Quelle

BGer 5D_23/2018 vom 31.08.2018

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