ZGB 602 Abs. 3
Der Erbenvertreter ist nicht befugt, die Erbteilung zu vollziehen, selbst dann nicht, wenn ein Erbteilungsvertrag oder ein Teilungsurteil vorliegt.
Quelle
BGer 5A_781/2017 vom 20.12.2017
Erbrecht
Der Erbenvertreter ist nicht befugt, die Erbteilung zu vollziehen, selbst dann nicht, wenn ein Erbteilungsvertrag oder ein Teilungsurteil vorliegt.
BGer 5A_781/2017 vom 20.12.2017