Vernehmlassung bis 17.01.2019
Der Bundesrat möchte die einheitliche Anwendung von Bundesrecht im Bereich des Erwachsenenschutzrechts verbessern:
- Erlass einer Verordnung zur Auskunftspflicht über Schutzmassnahmen durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
- Die Verordnung bestimmt, unter welchen Voraussetzungen jemand Auskunft über allfällige Massnahmen des Erwachsenenschutzes oder einen wirksamen Vorsorgeauftrag erhalten kann und welche Wirkung dies auf die Handlungsfähigkeit der betroffenen Person hat
- Auskunftsgesuch-Einreichung an die zuständige Behörde
- Schriftlich
- elektronisch
- persönlich
- Verschwiegenheitspflicht der KESB
- Die Auskunft der KESB darf zur Gewährleistung eines sicheren Rechtsverkehrs nur so weit wie notwendig gehen
- Bekanntgabe des Behörden-Entscheids nur, wenn dieser vollstreckbar und die Handlungsfähigkeit hinsichtlich des im Gesuch genannten Rechtsgeschäftes einschränkt ist
- Auskunftsgesuch-Einreichung an die zuständige Behörde
- Die Verordnung bestimmt, unter welchen Voraussetzungen jemand Auskunft über allfällige Massnahmen des Erwachsenenschutzes oder einen wirksamen Vorsorgeauftrag erhalten kann und welche Wirkung dies auf die Handlungsfähigkeit der betroffenen Person hat
- Revision der Bestimmungen über die Anlage und Aufbewahrung des Vermögens von verbeiständeten Personen
- Einheitlichere Vermögensverwaltung bei Personen mit Schutzmassnahmen
- Revision der Verordnungs-Bestimmungen über die Anlage und Aufbewahrung des Vermögens von Personen mit einem Beistand
- Anleitungsfunktion
- anwendbarer Sorgfaltsmassstab
- Totalrevision der Verordnung über die Vermögensverwaltung bringt kleinere und grössere materielle Anpassungen, deren Notwendigkeit seit Inkrafttreten der Verordnung entstanden sind
- Sichere Anlage der Vermögenswerte der betroffenen Person
- Berücksichtigung der gesamten persönlichen Verhältnisse der betroffenen Person beim Anlageentscheid.
- Revision der Verordnungs-Bestimmungen über die Anlage und Aufbewahrung des Vermögens von Personen mit einem Beistand
- Einheitlichere Vermögensverwaltung bei Personen mit Schutzmassnahmen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27.09.2019 die Vernehmlassung zu den entsprechenden Vorlagen eröffnet. Vernehmlassungsdauer: bis 17.01.2020.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam