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Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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Rechtsvorschlag: Zahlung des Schuldners führt nicht zu Rechtsvorschlag-Rückzug

Datum:
12.09.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
Stichworte:
Betreibung, Gläubiger, Rechtsvorschlag, SchKG, Schuldner, Zahlung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 78

Der Schuldner hat seinen Willen, den Rechtsvorschlag zurückzuziehen, eindeutig zu äussern.

Seine Äusserung kann gegenüber dem Betreibungsamt oder gegenüber dem Gläubiger erfolgen.

Die schuldnerische Zahlung für sich alleine bedeutet nicht, dass der Schuldner den Rechtsvorschlag zurückgezogen hat

Quelle

BERN, Obergericht, 22.01.2019

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