Der zuletzt in der Gesetzesrevisionsvorlage zuständige Nationalrat hatte das Versicherungsvertragsgesetz konsumentenfreundlicher gestalten wollen, weil der Bundesratsvorschlag nicht ausgewogen war. Der Bundesrat hatte den Versicherern das Recht zugestehen wollen, Vertragsbedingungen und Leistungen einseitig zu ändern oder Leistungen im Krankheitsfall einzustellen.
Dem Ständerat ging der Nationalratsvorschlag zu weit. Er hat nun das Rad in der Vorlage teilweise zu Gunsten der Versicherungswirtschaft zurückgedreht:
- Keine Nachhaftung bei Krankenzusatzversicherungen
- Der Ständerat lehnte die vom Nationalrat beschlossene Nachhaftung bei Krankenzusatzversicherungen für vorhandene Krankheiten, die beim Auslaufen einer Versicherung nicht erkennbar sind, ab
- Kündigungsrecht eingeschränkt
- Dem neuen Widerrufsrecht bei Abschluss des Versicherungsvertrags stimmte der Ständerat zu
- Die vom Nationalrat beschlossene Ausdehnung des Widerrufsrechts auf wesentliche Vertragsänderungen lehnte er dagegen ab
- Keine Befristung des Versicherer-Kündigungsrechts bei falschen Angaben
- Die vom Nationalrat vorgesehene Befristung des Kündigungsrechts des Versicherers für den Fall falscher Angaben des Versicherungsnehmers auf zwei Jahre ab
- Es ging hier nicht um Konsumentenschutz, sondern um Personen, welche falsche Angaben machen und dabei nicht privilegiert werden sollen
- Kollektive Taggeldversicherungen + direktes Forderungsrecht
- Kollektive Taggeldversicherungen sollen nicht nur von den Versicherten, sondern neu auch von den Versicherern ordentlich gekündigt werden können
- Anders als der Nationalrat will der Ständerat den Geschädigten nicht grundsätzlich ein direktes Forderungsrecht einräumen. Zwei Ausnahmen macht der Ständerat trotzdem:
- Bei nicht direkter Belangbarkeit des haftpflichtigen Versicherten
- Bei Zahlungsunfähigkeit des haftpflichtigen Versicherten
- Informationspflichten der Versicherer und Anpassungs- oder Kündigungsrecht der Versicherungsnehmer
- Der Ständerat weitete die Informationspflichten der Versicherer aus
- Der Versicherungsnehmer soll den Versicherungsvertrag kündigen oder eine Prämienreduktion verlangen können, wenn das Risiko eines Schadenseintritts wesentlich geringer geworden ist
- Bei Streitigkeiten soll der Versicherte vom Versicherer verlangen können, dass ihm der unbestrittene Teilbetrag ausbezahlt wird
- Gesamtabstimmung
- In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes mit 29 Stimmen bei 13 Enthaltungen an
- Nächster Revisionsschritt
- Die VVG-Vorlage geht nun zur Bereinigung an den Nationalrat zurück.
Weiterführende Informationen:
Quelle
LawMedia Redaktionsteam