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Steuervorlage 17: Ständerat beendet Differenzbereinigung und Vorlage nun bereit für die Schlussabstimmung

Datum:
18.09.2018
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Bund, Nationalrat, Ständerat, Stellungnahme, Steuervorlage 17, Unternehmenssteuern, WAK-S, WKA-N
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung

Einleitung

Der Ständerat hat im Steuervorlage 17-Geschäft – wie am 13.09.2018 vorangekündigt – gestern Montag-Nachmittag zur Differenzbereinigung in dieser Sache getagt.

Differenzen zur Haltung des Nationalrats gab es in folgenden Punkten:

  • Kapitaleinlageprinzip
  • Gemeindeartikel

Beratung

Kapitaleinlageprinzip

Die Differenz beim Thema Kapitaleinlageprinzip betrifft Einschränkungen für Unternehmen bei der Rückzahlung von Kapitaleinlagen an Aktionäre und ihre Steuerfolgen.

Laut Beschluss des Ständerates soll folgendes gelten:

  • Grundsatz
    • In der Schweiz börsenkotierte Unternehmen müssen pro Franken steuerfreie Kapitalrückzahlung mindestens einen Franken an steuerpflichtigen Dividenden zahlen
  • Ausnahme
    • Für Unternehmen, die nach der Volksabstimmung vom Februar 2008 über die damalige Unternehmenssteuerreform zugezogen sind, gilt dies nicht

Der Ständerat wollte ursprünglich die Befreiung nur für Unternehmens-Zuzüger ab 2011 gelten lassen, weil die „Unternehmenssteuerreform 2008“ erst 2011 in Kraft trat.

Gemeindeartikel

Der Ständerat hat nun die härtere Version des Nationalrates übernommen:

  • Die Kantone müssen nun die Folgen der Steuervorlage 17 den Gemeinden angemessen abgelten, statt die Folgen für die Gemeinde bloss angemessen berücksichtigen.

Die Differenzierung ist mehr ein politisches Signal, kann sie doch von Gemeinden nicht klageweise geltend gemacht werden.

Die Voten

Die Beratungsverlauf und die Voten der einzelnen Ständeräte sind aus der Parlamentswebsite ersichtlich:

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=43970#votum5

Abstimmung

Nach Durchberatung der Differenzen wurde die Vorlage „angenommen“. 

Anschliessend erklärte die Präsidentin Karin Keller-Sutter, dass das Geschäft damit bereit für die Schlussabstimmung sei.

Weiterer Verlauf der Vorlagenbehandlung

Die „Steuervorlage 17“ ist nun bereit für die Schlussabstimmung in beiden Parlamentskammern Ende nächster Woche. Es wird von Stände- und Nationalrat je ein „Ja“ erwartet.

Falls das Referendum gegen die Vorlage ergriffen wird, hat der Souverän, d.h. das Volk, das letzte Wort.

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

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