LAWNEWS

Steuern / Tax

QR Code

Steuerfahndung: Neue digitale Möglichkeiten

Datum:
18.09.2019
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Einkommen, Steuerbetrug, Steuererklärung, Steuerhinterziehung, Steuern, Unternehmenssteuern, Vermögen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Elektronische Steuererklärungen

Artikelfolge «Steuern»

Das LawMedia Redaktionsteam veröffentlicht einen kleinen Überblick über die neueste Entwicklung von Steuerdeklaration und Steuererhebung, die Formalitäten, wenn ein Steuerbescheid nicht akzeptiert wird, die Entwicklung der Vermögenssteuer, national und international, und die straflose Selbstanzeige sowie die vereinfachte Nachbesteuerung.

Mehrteilige Artikelfolge zum Thema „Steuern“

Wir informieren Sie über:

  1. Steuern – Steuerfahndung: Neue digitale Möglichkeiten
  2. Steuern – Allgemeine Vermögenssteuer
  3. Steuern – Einmalige straflose Selbstanzeige
  4. Steuern – Vereinfachte Erbennachbesteuerung
  5. Steuern – Unrichtige Steuerbescheide: Rechtsbehelfe erfordern Einhaltung von Fristen und Vorschriften

Einleitung

Die heutigen elektronisch erfassten Steuererklärungen sollen den Steuerpflichtigen Deklarationserleichterungen bringen, was jedoch den richtigen Umgang mit den neuen Instrumenten voraussetzt.

Die Umsetzung einer korrekten Deklaration, die die tatsächlichen Begebenheiten abbildet, braucht ein hohes Mass an Sorgfalt und Zeit.

Elektronische Steuererklärung

Einer elektronischen Steuererklärung liegt stets ein Software-Programm zugrunde, das entweder auf den eigenen PC heruntergeladen wird oder online zur Verfügung steht. Bei ersterem werden die Entwürfe auf dem eigenen PC gespeichert, bei letzterem werden die jeweiligen Bearbeitungsstände bereits auf dem Server des Steueramts hinterlegt.

Im Einzelnen:

  • Eingabemaske
    • Die Eingabemaske ist meistens auf die vorgegebenen steuerbaren Einkommen und Steuerabzüge sowie auf die klassischen Vermögenstatbestände beschränkt
    • Die Beschränkung der Erfassungsmöglichkeiten stellt für den Steuerpflichtigen ein Hindernis dar, den Steuerbehörden für ihn unklare Deklarationssituationen zu kommunizieren oder auf schwebende Zustände hinzuweisen
  • Bemerkungsmöglichkeit?
    • Zur Vermeidung des Vorwurfs einer Verschweigung unklarer Deklarations-Situationen oder schwebender Zustände sind Bemerkungsmöglichkeiten vorgegeben, die jedoch häufig umfangmässig beschränkt sind
    • Siehe nachfolgend, „Erwähnung unklarer Deklarationssituationen“
  • Einblick der Steuerbehörden in den Erfassungsvorgang?
    • Bei der Online-Erfassung ist es technisch denkbar, dass das Steueramt feststellen könnte, was in der elektronischen Steuererklärung eingetragen war, ersetzt oder wieder weggelöscht wurde
  • Sicherung der Einreichversion
    • Dem Steuerpflichtigen ist aus Nachweisgründen zu empfehlen, von seiner digitalen Steuererklärung ein Print-out zu erstellen und aufzubewahren.
  • Eingangsbestätigung des Steueramtes
    • Viele Steuerämter bestätigen den Eingang der digitalen Steuererklärung
    • Der Steuerpflichtige sollte eine solche Eingangsbestätigung zusammen mit dem Steuererklärungs-Print-out aufbewahren.

Ein kritischer Umgang mit dem elektronischen Hilfsmittel ist jedenfalls angezeigt.

Erwähnung unklarer Deklarationssituationen

Sofern und soweit der Steuerpflichtige möglicherweise steuerlich relevante Sachverhalte begleitend melden will oder schwebende Verhältnisse zu vermelden hat (zB strittige Lohnforderung, infolge eines öffentlichen Inventars aufgeschobene Erbenstellung im elterlichen Nachlass usw.), stellt sich jeweilen die Frage, ob die Steuerprogramm-Maske solche Meldungen erlaubt oder nicht.

Lassen sich solche Hinweise und Fragen nicht mit der digitalen Steuererklärung dem Steueramt näher bringen, lösen viele Steuerpflichtige dies durch Mitteilung in Form eines Einschreibebriefs, welchem der Ausdruck der digitalen Steuererklärung beigelegt wird.

Nur so kann eine aufwändige spätere bzw. verspätete Diskussion – zB nach einer Steuereinschätzung – mit der Steuerverwaltung vermieden werden.

Vollautomatische Prüfung der Steuerdeklarationen (virtueller Steuerfahnder)

Das System der elektronischen Steuererklärung delegiert die Steuerdatenerfassung an den Steuerpflichtigen.

Indem der Steuerpflichtige die Daten selber einpflegt, spart die Steuerverwaltung Erfassungspersonal und Zeit. Spezielle Analyseprogramme ermöglichen es zudem die Steuerdeklarationen auf Plausibilität, Konstanz, ausserordentliche Änderungen, Normabweichungen, Unregelmässigkeiten sowie viele andere Komponenten zu durchsuchen und schlussendlich ein vollautomatisch erstelltes Ergebnis zu präsentieren.

Ermittlung auf Verdacht

Den Abweichungen, die der Kollege „virtueller Steuerfahnder“ ermittelt hat, wird von den Steuerkommissären in der Folge durch Rückfragen, Steuerrevisionen usw. nachgegangen.

Es wird dann nur noch auf „Verdacht ermittelt“.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.