Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Taxizentrale aus Zürich, welche nebst Bestellung und Vermittlung von Taxis auch selbst Personentransporte ausführt, alle ihre Angestellten bei der Suva zu versichern hat.
Mehr: Suva-Anschlusspflicht für Taxizentrale
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.08.2019 (C-6120/2017)
Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 04.09.2019, 12.15 Uhr
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: zueritaxi.ch
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