LAWNEWS

Verwaltungsrecht

QR Code

BR setzt ATSG-Revision zum elektronischen internationalen Sozialversicherungs-Datenaustausch per 01.01.2021 in Kraft

Datum:
18.11.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Verwaltungsrecht
Stichworte:
Sozialversicherung, Sozialversicherungsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hat am 18.11.2020 die Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) und die dazugehörigen Verordnungsbestimmungen auf den 01.01.2021 in Kraft gesetzt.

Schwerpunkt der Verordnungsanpassungen sind Bestimmungen zum elektronischen Datenaustausch bei der Durchführung von internationalen Sozialversicherungsabkommen.

Die im Sommer 2019 vom Parlament beschlossene Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) bestimmt u.a. 1) die Erstellung, 2) den Betrieb und 3) die Finanzierung der IT-Infrastruktur zur internationalen Datenübermittlung.

Die Kommunikation zu grenzüberschreitenden Sozialversicherungsfällen erfolgt über das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Datenübermittlungssystem (EESSI: Electronic Exchange of Social Security Information). Die Schweiz ist als Teilnehmer wie die anderen mitwirkenden Staaten verpflichtet, dafür die innerstaatlich notwendige IT-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.

Hiezu waren ATSG und die betroffenen Verordnungen punktuell anzupassen und in Kraft zu setzen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.