Vernehmlassung erst 2020
Der Bundesrat hat am 27.09.2019 weitere Eckwerte der Verrechnungssteuer-Reform verabschiedet. Die Vernehmlassung soll im ersten Quartal 2020 eröffnet werden.
Bereits am 26.06.2019 hatte der Bundesrat die zentralen Eckwerte zur Reform der Verrechnungssteuer (Parlamentarische Initiative 17.494) verabschiedet.
Nun ergänzt der Bundesrat die am 26.09.2019 bekanntgegeben Kernelemente mit weiteren Eckwerten, nämlich:
- Erhebung der Verrechnungssteuer auch bei indirekten Zinsanlagen, und zwar für in- und ausländische kollektive Kapitalanlagen, unabhängig davon, ob sie ihre Erträge ausschütten oder wieder anlegen
- Beibehaltung der geltenden Freigrenzen für Bankzinsen
- Anpassung des Beteiligungsabzugs (Details würden in der Vernehmlassungsvorlage dargelegt)
- Aufhebung der Umsatzabgabe auf inländischen Anleihen.
Die Reform bezwecke:
- Stärkung des Schweizer Fremdkapitalmarkts
- Befreiung der inländischen juristischen Personen und ausländische Anleger von der Verrechnungssteuer in Schweizer Zinsanlagen
- Sicherung der Steuereinnahmen durch Erhebung der Verrechnungssteuer auf sämtlichen Zinsanlagen (neu auch auf ausländischen) bei inländischen natürlichen Personen
Der Bundesrat geht davon aus, dass der Reformvorschlag einerseits zu geschätzten Mindereinnahmen von CHF 250 Mio. pro Jahr und andererseits zu Dynamikeffekten aus der Stärkung des Wirtschaftsstandorts und des Sicherungszwecks führe. Insgesamt entstehe langfristig ein positives Kosten-/Nutzen-Verhältnis.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam