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VW-Abgasmanipulationen: Geschädigte können nun online ihre Straf- und Zivilansprüche anmelden

Datum:
03.09.2019
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Strafrecht
Stichworte:
Abgas-Skandal, Abgasmanipulation, Abgasskandal
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Bundesanwaltschaft (BA) vermeldet, dass sich Geschädigte nun auch über einen Online-Fragebogen in dem von ihr gegen die Volkswagen AG (D) und die AMAG Import AG (CH) geführten Strafverfahren im Zusammenhang mit den VW-Abgasmanipulationen anmelden und ihre strafprozessualen Rechte wahrnehmen könnten.

Die BA habe mit dem Online-Fragebogen eine innovative Lösung gefunden, um die grosse Zahl von ca. 175’000 Geschädigten auf ihre Rechte aufmerksam zu machen und deren allfällige Ansprüche zu erfassen.

History des Strafverfahrens

  • April 2016: BA überwies rund 2’000 Strafanzeigen im Rahmen eines Strafübernahmebegehrens an die in Deutschland zuständige Staatsanwaltschaft Braunschweig, welche vor Ort ein Strafverfahren im Zusammenhang mit den weltweit rund 11 Millionen betroffenen Fahrzeugen führe
  • Mai 2016: Eingang einer Beschwerde beim Bundesstrafgericht (BStGer) gegen den Erlass einer Nichtanhandnahmeverfügung der Strafverfolgung durch die BA
  • November 2016: Gutheissung der Beschwerde durch das BStGer und Anweisung der BA, ein entsprechendes Strafverfahren zu eröffnen
  • Dezember 2016:Eröffnung des Strafverfahrens durch die BA
  • Dezember 2016: BA stellte bei der kooperativen AMAG-Gruppe mehr als 1 Terabyte Daten sicher
  • Durchsuchung und Analyse von rund 1,8 Mio. Dokumenten
  • Januar 2017: Das an die deutschen Behörden gerichtete Rechtshilfeersuchen der BA bleibt bis dato unbeantwortet.

Verdacht

  • Die Bundesanwaltschaft (BA) teilt mit, dass sie seit Dezember 2016 ein Strafverfahren führe (siehe Box oben), gegen:
    • die Volkswagen AG in Deutschland und die AMAG Import AG (ehemals AMAG Automobil- und Motoren AG)
      • wegen Verdachts der Strafbarkeit des Unternehmens (Art. 102 Abs. 1 Strafgesetzbuch [StGB] i.V.m. Art. 146 StGB)
    • die verantwortlichen Organe und Betriebszugehörigen der AMAG Import AG
      • wegen Verdachts des gewerbsmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 1 und 2 StGB).

Vorwürfe

  • Den Beschuldigten werde vorgeworfen, zwischen 2008 und 2015 in der Schweiz zumindest teilweise im Wissen um die Abgasmanipulationen rund 175’000 Käufer und Leasingnehmer von Fahrzeugen der VW-Konzernmarken mit Dieselmotoren des Typs EA 189 in unbestimmter Höhe an ihrem Vermögen geschädigt zu haben.

Geschädigteninformation

  • Als zuständige Strafverfolgungsbehörde habe die BA gestützt auf Art. 118 Abs. 4 Strafprozessordnung [StPO] die Geschädigten auf ihre Parteirechte und damit auf die Möglichkeit aufmerksam zu machen, sich im Strafverfahren als Straf- und / oder Zivilkläger zu konstituieren
  • Mit dem Hinweis der BA, die Geschädigten könnten sich als „Zivilkläger“ konstituieren, wird das sog. „Adhäsionsverfahren“ angesprochen, mit welchem die durch eine Straftat geschädigte Person zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter, die als Folge der Straftat entstanden sind, im Rahmen des Strafverfahrens geltend machen kann; mit dem „Adhäsionsverfahren“ soll vermieden werden, dass in der gleichen Angelegenheit zwei Prozesse geführt werden müssen; dem Geschädigten wird daher erfüllten Voraussetzungen ermöglicht, seine Zivilforderungen im Strafverfahren mitbehandeln zu können.

Betroffene Fahrzeugmodelle

  • Die möglicherweise betroffenen Fahrzeugmodelle seien im Online-Fragebogens aufgelistet; der Fragebogen sei abrufbar unter www.ba.admin.ch.

Digitale Erhebung als Administrierungslösung

  • Die Dimension dieses Strafverfahrens erfordere, so die BA, aufwändige und ressourcenintensive Massnahmen.

Keine Erfolgsgarantie / Unschuldsvermutung der Beschuldigten

  • Die BA betont, dass die digitale Erhebung für sich alleine keine Rückschlüsse auf die Erfolgsaussichten des Strafverfahrens erlauben würden
  • Für alle Beschuldigten gelte die Unschuldsvermutung.

Weitere Informationen zum Fragebogen

Der Fragebogen kann online oder schriftlich ausgefüllt werden und steht auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch zur Verfügung. Online ist der Fragebogen auf der Webseite der BA zu finden:www.ba.admin.ch. Die abschliessende Erfassungsbestätigung kann ausgedruckt und per Einschreiben an die BA geschickt werden. (Postadresse: Bundesanwaltschaft, Vermerk „VW“, Werdstrasse 138+140, 8036 Zürich). Unter dieser Postadresse mit dem Vermerk „VW“ können per Einschreiben auch Druckexemplare des Fragebogens verlangt werden.

Mit dem Fragebogen werden Angaben zu Person und Fahrzeug sowie Informationen zu Rechtsvertretung, Ansprüchen aus der möglichen Straftat und Teilnahmerechten erhoben. Zudem umfasst der Fragebogen eine Rechtsbelehrung und -erklärung. Zur Vorbereitung reicht der Fahrzeugausweis des betroffenen Fahrzeugs mit Chassis- beziehungsweise Fahrgestellnummer. Um sich an dem Strafverfahren als Straf- und/oder als Zivilkläger zu beteiligen und die Teilnahmerechte wahrzunehmen, ist der wahrheitsgemäss ausgefüllte Fragebogen bis spätestens 11. Oktober 2019 einzureichen.

Adresse für Rückfragen

Kommunikationsdienst der Bundesanwaltschaft, [email protected]

Medienmitteilung der Bundesanwaltschaft vom 02.09.2019

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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