Die in der Internet-Grundversorgung vorgesehene Mindestgeschwindigkeit via Breitbandverbindung wird ab nächstem Jahr mehr als verdreifacht!
Der Bundesrat hat dies – entsprechend des Parlamentswillens (Motion Candinas 16.3336) – an seiner Sitzung vom 30.10.2019 entschieden:
- Mindestwerte
- Die Mindestgeschwindigkeit für die Übertragung wird ab 01.01.2020 erhöht:
- vom Netz zum Nutzer («Download»)
- von 3 auf 10 Megabit pro Sekunde (Mbit/s)
- vom Nutzer zum Netz («Upload»)
- von 0.3 auf 1 Mbit/s
- vom Netz zum Nutzer («Download»)
- Die Mindestgeschwindigkeit für die Übertragung wird ab 01.01.2020 erhöht:
- Auftrag
- Swisscom als Grundversorgungskonzessionärin obliegt es, die neuen Vorgaben umzusetzen; ihre aktuelle Konzession läuft bis Ende 2022
- Positive Effekte der Beschleunigung für die Bevölkerung
- Ein erschwingliches Angebot für alle.
Mitteilung Bundesamt für Kommunikation BAKOM vom 30.10.2019
Weiterführende Informationen:
- Erläuternder Bericht: Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) | news.admin.ch
- Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) | news.admin.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam