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ZGB 738
Für ein in der Landwirtschaftszone belegenes Grundstück, bei welchem die Nutzung nur als Ferien- und Wochenendhaus möglich ist, besteht kein Anspruch auf ein unbeschränktes Notfahrwegrecht.
Quelle
BGer 5A_713/2017 vom 07.06.2018
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