ZGB 738
Für ein in der Landwirtschaftszone belegenes Grundstück, bei welchem die Nutzung nur als Ferien- und Wochenendhaus möglich ist, besteht kein Anspruch auf ein unbeschränktes Notfahrwegrecht.
Quelle
BGer 5A_713/2017 vom 07.06.2018
Weiterführende Informationen / Linktipps
- BGer 5A_713/2017 vom 07.06.2018 | bger.ch
- Inhalt und Umfang
- Auslegung und Ergänzung | dienstbarkeit.ch