Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bleibt für das Steuerjahr 2020 unverändert.
Es gelten – gleich wie im Vorjahr – folgende Höchstabzüge:
- Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule CHF 6 826.–
- Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige ohne 2. Säule CHF 34 128.
Diese Höchstabzüge bilden zugleich die massgebenden Einzahlungslimiten für die Steuerpflichtigen.
Aufrundungen bei der Einzahlung sind gemäss EFD nicht zulässig.
Mitteilung EFD vom 22.10.2019
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
LAWMEDIA Redaktion
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