Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 10.10.2019 entschieden, dass im Kalenderjahr 2020 die Zinssätze im Vergleich zum Vorjahr unverändert bleiben:
- Verzugs- und Rückerstattungszins 3 %
- Vergütungszins für Vorauszahlungen 0 %
Die Zinssätze werden im Anhang zur Verordnung vom 10.10.1992 über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer publiziert.
Mitteilung EFD vom 22.10.2019
Weiterführende Informationen
- Bezug + Steuersicherung | steuer-verfahrensrecht.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam