01.01.2020
Einleitung
Wie berichtet, soll mit der Totalrevision des Bundesgesetzes über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIRG) das SIR schlankere Führungsstrukturen erhalten.
Die Aufgaben und die Rechtsstellung des SIR bleiben unverändert.
Das SIR ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt der Schweizerischen Eidgenossenschaft, mit eigener Rechtspersönlichkeit, aber ohne eigene Rechnung.
Das SIR steht der Öffentlichkeit seit 1982 für Auskünfte zum ausländischen und internationalen Recht und ein Ort der Forschung sowie Bildung im Bereich der Rechtsvergleichung zur Verfügung.
Zu den wichtigsten Aufgaben des SIR zählen folgende Tätigkeiten:
- Erstellen von Rechtsgutachten
- rechtsvergleichende Studien.
Inkrafttreten des total revidierten Gesetzes
Nach Ablauf der Referendumsfrist hat der Bundesrat am 09.10.2019 beschlossen, das totalrevidierte Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIRG) auf den 01.01.2020 in Kraft zu setzen.
Quelle
LawMedia-Redaktionsteam
Weiterführende Informationen / Linktipps
- Totalrevidiertes Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung tritt Anfang 2020 in Kraft | admin.ch
- IPRG – Totalrevision des BG über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIR)
- Totalrevision des Bundesgesetzes über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung | admin.ch
- DIE SITZUNGEN IN KÜRZE (SDA) – HERBSTSESSION 2018 | parlament.ch
- Konkubinat – Konkubinatsunternehmen: Internationale Zuständigkeit für Auflösungs- und Liquidationsklage