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Kryptowährungs-Projekt «Libra» von Facebook

Datum:
02.10.2019
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Bankenrecht
Stichworte:
Blockchain, Facebook, Geldwäscherei, Kryptowährung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Stellungnahme des Staatssekretariates für internationale Finanzfragen SIF

Am 18.06.2019 kündigte Facebook die Kreation der neuen Kryptowährung „Libra“ an.

„Libra“ beruhe auf der «Blockchain»-Technologie. Sie zähle zu den als «Stable Coin» bezeichneten Kryptowährungen und sei so konzipiert, dass sich ihre Volatilität durch Anbindung an einen Währungskorb in Grenzen halte.

Verwaltet werden solle „Libra“ von der „Libra Association“, einem Verein mit Sitz in Genf.

Zu den Mitgliedern der „Libra Association“ würden bedeutende multinationale Konzerne und Nichtregierungsorganisationen gehören. Zur wichtigsten Aufgabe des Vereins würde die Förderung der globalen finanziellen Integration zählen.

Ziele des Projekts seien:

  • Reduktion der Zahlungsverkehrskosten
  • Beschleunigung des Zahlungsverkehrs

Für die Umsetzung des Vorhabens „Libra“ in der Schweiz gelte folgendes:

  • Einwilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA)
  • Qualifikation als bewilligungspflichtiges Zahlungssystem
  • Automatische Unterstellung unter das Geldwäschereigesetz (GwG) nach den strengsten internationalen Standards

Die Schweizer Behörden verfolgen das Projekt „Libra“ sehr aufmerksam, weshalb sich Vertreter des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen SIF und weiterer Schweizer Behörden am 23.08.2019 in Bern mit einer US-amerikanischen Parlamentarierdelegation trafen.

Am 10.09.2019 empfing das SIF ferner die US-amerikanische Unterstaatssekretärin des Finanzministeriums Sigal Mandelker. Thema: Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung in Bezug auf Kryptowährungen.

Das SIF vertrete gegenüber der Libra folgende Positionen:

  • Wahl von Genf als Organisationssitz wird als positives Signal gewertet
  • Proaktive Einschätzung eines so innovativen Projekts, unter Berücksichtigung von Chancen und Risiken
  • Anwendung des Schweizer Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, weil technologieneutral, auch auf Krypto-Vermögenswerte
  • Globale Tragweite des Projekts „Libra“ erfordere eine internationale Koordination
  • Schweizer Behörden wollen mit den ausländischen Behörden und den zuständigen Organisationen, wie Financial Stability Board, aktiv zusammenarbeiten.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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