Die Schweiz übt nicht zuletzt wegen seines hoch entwickelten Finanzdienstleistungssystems eine ungebremste Anziehungskraft auf ausländisches Kapital aus. Grundsätzlich ist der Finanzsektor aber auch für Aktivitäten der Geldwäscherei ein besonders attraktives Zielobjekt.
Geldwäschereibekämpfung
Damit aus verbrecherischer Tätigkeit erlangtes Kapital („schmutziges Vermögen“) nicht in den legalen Wirtschaftskreislauf gelangt und so die schweizerische bzw. globale Wirtschaft unterwandert sowie das Ansehen des Finanzplatzes Schweiz in Mitleidenschaft gezogen wird, ist zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung das Geldwäschereigesetz (kurz: GwG) vom 10. Oktober 1997 erlassen worden.
Verbindliche Sorgfaltspflichten sowie die Kontrolle der Einhaltung sollen verhindern, dass Vermögenswerte verbrecherischen Ursprungs in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden.