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Fortsetzung der «Mind the gap»-Strategie
Gestern haben die Vertreter beider Staaten in London ein befristetes Abkommen zur Koordinierung der Sozialversicherungen nach dem Brexit unterzeichnet.
Es soll für den Fall, dass das Vereinigte Königreich die EU ohne Austrittsvereinbarung verlässt, folgendes sicherstellen:
- Vorübergehende Bewahrung der Gültigkeit der Regeln des Abkommens über die Personenfreizügigkeit betreffend die soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich
Das Abkommen ist Teil der «Mind the gap»-Strategie, mit welcher der Bundesrat die bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU hinaus erhalten möchte.
Mehr: Brexit: Genehmigung eines Abkommens zum Erhalt der sozialen Sicherheit
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam
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