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Sachenrecht / Immobilien

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Dienstbarkeit: Begleitumstände bei der Dienstbarkeitsbegründung binden Rechtsnachfolger nicht

Datum:
07.11.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobilien
Stichworte:
Dienstbarkeit, Dienstbarkeitsauslegung, Dienstbarkeitsinhalt, Rechtsnachfolger
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 738

Für Inhalt und Umfang der Dienstbarkeit sind die die Dienstbarkeitsbegründung begleitenden Umstände und Besprechungen nicht. Sie binden den Rechtsnachfolger des Grundeigentümers, der nicht teilgenommen hat, nicht.

Quelle

BGer 5A_372/2017 vom 02.11.2017

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