LAWNEWS

Steuern / Tax / Steuern / Unternehmenssteuern

QR Code

Digitalbesteuerung der Multis: OECD will von Sitzort- zu Marktort-Besteuerung

Datum:
11.11.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Besteuerung in den Marktstaaten, G20, Inklusives Rahmenwerk, OECD
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat sich eines ambitiösen Themen- und Zeitplans verschrieben:

  • Neue Besteuerung multinationaler Unternehmen
    • Bis Ende 2020 sollen sich über 130 Staaten, auch die Schweiz, im „Inklusiven Rahmenwerk“ der OECD auf neue Regeln zur Besteuerung multinationaler Unternehmen einigen
  • Themenausweitung: Von digitalen Geschäftstätigkeiten zu ganzen Wirtschaftsbereichen
    • Die künftigen Regeln zur Besteuerung multinationaler Unternehmen betreffen nicht – wie von OECD und G20 2015 vorgesehen – nur rein digitale Geschäftstätigkeiten, sondern ganze Wirtschaftsbereiche
  • Ziel
    • Verhinderung eines Wirrwarrs nationaler Regelungen
  • Arbeitsprogramm
    • Die OECD hat am 31.05.2019 ein Arbeitsprogramm zu den steuerlichen Herausforderungen der digitalisierten Wirtschaft veröffentlicht, welches auf zwei Säulen basiert:
      • Säule 1
        • „Marktstaaten“ soll ein grösserer Anteil am Konzerngewinn zur Besteuerung zugewiesen werden
        • Konzerngewinne sollen ggf. neu auch dort besteuert werden, wo sie ohne physische Marktpräsenz erzielt werden
      • Säule 2
        • Mindestbesteuerung von Konzernen durch zu definierende Massnahmen
        • Festlegung des Mindeststeuersatzes erst nach Klärung der technischen Details
  • Öffentliche Konsultationen
    • Die OECD führt in Paris öffentliche Anhörungen für interessierte Stellen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik durch, mit u.a. folgenden Fragestellungen:
      • Säule 1   (21./22.11.2019)
        • Wie definiert man eine «bedeutende wirtschaftliche Präsenz»?
        • Ab welchem Unternehmensumsatz gelten die neuen Regeln?
        • Ab wann gilt ein Unternehmen als hochprofitabel?
        • Gibt es Ausnahmen für Branchen?
        • Wie sehen Streitbeilegungsmechanismen aus?
      • Säule 2   (13.12.2019)
        • Auf welchen Gewinnen wird der Steuersatz berechnet?
        • Gilt ein Mindeststeuersatz pro Unternehmen, pro Staat oder weltweit?
  • Terminplan
    • Anfang 2020
      • Definition der Architektur der Vorschläge
    • Juni 2020
      • Erste verbindliche Beschlüsse im „Inklusiven Rahmenwerk“
    • Ende 2020
      • Abschluss der Arbeiten
  • Intentionen der Schweiz
    • Besteuerung grundsätzlich weiterhin am Ort der leistungsbezogenen Wertschöpfung und zuzuweisender moderater Gewinnanteil in Relation zu ihrem Wertschöpfungsanteil an die „Marktstaaten“
    • Steuersouveränität
    • Fairer Steuerwettbewerb
    • Moderate internationale Mindestbesteuerungsempfehlungen.

Die Auswirkungen der neuen Regeln sind selbst für die Schweizer Regierung nicht absehbar. Man erwartet, dass kleinere, innovative und exportorientierte Volkswirtschaften mit vielen profitablen multinationalen Unternehmen – wie die Schweiz – an Gewinnsteuereinnahmen verlieren dürften.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: OECD | oecd.org

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.