Die Steuer, die sich an der Leistungsfähigkeit der juristischen Person orientiert, wird Gewinnsteuer bezeichnet. Steuersubjekt ist die juristische Person selbst.
Steueraspekt |
Steuerhoheit |
Gegenstand |
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Steuersubjekt | Juristische Person | |
Steuerobjekt | Steuerbarer Reingewinn | |
Steuermass |
Bund Kantone |
Proportionaler Gewinnsteuersatz Progressiver, renditeabhängiger Steuersatz |
Steuerliche Korrekturen / Bemessungsgrundlagen |
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Besteuerungsort |
Hauptsteuerdomizil
Ausserkant. Betriebsstätte
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Abzugsfähigkeit |
Gewinnsteuer kann als geschäftsmässig begründeter Aufwand in Abzug gebracht weden (Besteuerung NP anders). |
Im Vergleich zur Gewinnsteuer bei juristischen Personen die Einkommenssteuer bei natürlichen Personen:
Natürliche Personen: Einkommensteuer
Steueraspekt |
Steuerhoheit |
Gegenstand |
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Steuersubjekt |
Natürliche Person |
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Steuerobjekt | Steuerbares Einkommen | |
Steuermass |
Bund |
Steuerfuss (Variable des steuerberechtigten Gemeinwesens) x Steuersatz (idR progressiv) |
Steuerliche Korrekturen / Bemessungsgrundlagen |
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Besteuerungsort |
Wohnsitz
Geschäftsort als Steuerdomizil bzw. Nebensteuerdomizil
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Abzugsfähigkeit |
Im Gegensatz zu den JP kann die NP die (Einkommens-)Steuern nicht als geschäftsmässig begründeter Aufwand geltend gemacht werden |