Der Bundesrat bekundete gestern ein starkes Interesse daran, dass die Schweizer Wirtschaft auch 2020 die benötigten qualifizierten Fachkräfte rekrutieren kann. Die Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA sollen daher unverändert weitergeführt werden.
Der Bundesrat hat die dafür notwendige Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verabschiedet.
Die VZAE-Revision tritt am 01.01.2020 in Kraft. Für den Fall eines No-Deal-Brexit legte der Bundesrat ferner die Höchstzahlen für erwerbstätige UK-Bürger für 2020 fest.
Weiterführende Informationen:
- Arbeitsrecht – Kontingente 2019 für Erwerbstätige aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA | law-news.ch
- Aufenthaltsbewilligung / Arbeitsbewilligung | aufenthalsbewilligung-arbeitsbewilligung.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam