Wichtig für Arbeitgeber von Hausangestellten!
Die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) wird gemäss Beschluss des Bundesrates vom 27.11.2019 um drei Jahre verlängert, d.h.
- vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2022.
Gleichzeitige Mindestlohnanpassung:
- Die Mindestlöhne werden gemäss Antrag der TPK an die Nominallohnentwicklung für die Jahre 2016 bis 2018 um 1,6 Prozent erhöht.
Der Bundesrat beruft sich auf das Vernehmlassungsverfahren unter den Kantonen und Verbänden, in welchem die Verlängerung des NAV Hauswirtschaft und die Anpassung der Mindestlöhne mehrheitlich Zustimmung gefunden habe.
Mehr: Bundesrat verlängert Normalarbeitsvertrag für Hausangestellte
Quelle
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LAWMEDIA Redaktion
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