Inkrafttreten am 01.01.2020
Der Bundesrat hat heute die Revision des Bundespersonalrechts verabschiedet (Revision der Bundespersonalverordnung (BPV); gleichzeitig passte die EFD die Bundespersonalverordnung (VBPV) an:
- Anspruch der Mitarbeiterinnen der Bundesverwaltung auf Weiterarbeit bis 65
- Mit der Bundespersonalrechts-Revision erhalten die Mitarbeiterinnen der Bundesverwaltung das Recht, nach Erreichen des AHV-Alters bis zum 65. Altersjahr weiterzuarbeiten
- Damit werden sie ihren männlichen Arbeitskollegen in dieser Hinsicht gleichgestellt.
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben
- Um die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben weiter zu verbessern, erhalten die Mitarbeitenden das Recht, ihren Beschäftigungsgrad nach einer geburtsbedingten Senkung wieder um 20 % zu erhöhen.
- Aufhebung von Leistungen des Arbeitgebers
- Mit der Revision werden drei Leistungen des Arbeitgebers aufgehoben:
- Zulage für Verwandtschaftsunterstützung
- Lohnfortzahlung im dritten Jahr der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall
- Leistungen infolge Berufsinvalidität
- Mit der Revision werden drei Leistungen des Arbeitgebers aufgehoben:
- Inkrafttreten
- Die Verordnungs-Änderungen treten auf den 01.01.2020 in Kraft.
Weiterführende Information
- Öffentliches Personalrecht: Bundespersonalrecht – Massnahmen zur konsistenten Lohnbestimmung | law-news.ch
- Öffentliches Personalrecht: Bundespersonalrecht – Inkrafttreten von Änderungen am 01.01.2018 | law-news.ch
- Bürgi Urs / Bürgi-Schneider Gudrun (Hrsg.): Handbuch Öffentliches Personalrecht | law-news.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam