Der Bundesrat hat am 13.12.2019 eine neue Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) verabschiedet. Die Verordnung konkretisiert die Aufgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) im internationalen Bereich und in der Regulierung, die Regulierungsgrundsätze sowie die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen der FINMA und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD). Die Verordnung tritt am 01.02.2020 in Kraft.
Die neue Verordnung präzisiert
- Kompetenzen der FINMA
- im internationalen Bereich
- in der Regulierung
- Kompetenzverhältnisse von Bundesrat und EFD
- Verhältnis der Anwendungsregeln zu den Regulierungsgrundsätzen
- Berücksichtigung folgender Aspekte bei der Regulierungstätigkeit
- Verhältnismässigkeit
- Differenzierung
- internationale Standards
- Regulierungsprozesse und Miteinbeziehung berührter Personen
- Betroffene
- Öffentlichkeit
- mitinteressierte Verwaltungseinheiten
- Zusammenarbeits-Grundzüge von FINMA und EFD, samt gegenseitigem Informationsaustausch
In der Vernehmlassung wurde die neue Verordnung grossmehrheitlich als sinnvolle Konkretisierung des FINMAG beurteilt. Den in den verschiedenen Eingaben vorgebrachten Hinweisen und Bedenken wurde in der nun verabschiedeten Verordnung – soweit möglich – Rechnung getragen.
Mit der neuen Verordnung sind die Anliegen des Parlaments umgesetzt (vgl. Motion Landolt, 17.3317, «Klare Verantwortlichkeiten zwischen Finanzmarktpolitik und Finanzmarktaufsicht»).
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam