Zurückbehaltungsauftrag verlängert 7-tägige Abholfrist nicht!
Das Bundesgericht hatte ein Revisionsgesuch gegen sein Urteil 2D_45/2019 vom 14.10.2019, enthaltend auch ein Fristwiederherstellungsgesuch, zu prüfen.
Die bundesgerichtlichen Abklärungen ergaben, dass der Steuerpflichtige zuhanden der Schweizerischen Post einen Nachsendeauftrag (in Form der Zurückbehaltung der Postsendungen) erteilt hatte. Das Bundesgericht erwog u.a., dass ein solcher Auftrag die ordentliche postalische Abholungsfrist von sieben Tagen nicht zu verlängern vermöge. Wie in der Verfügung vom 19.09.2019 angedroht, hatte das verspätete Nachreichen des angefochtenen Entscheids zur Folge, dass auf die Beschwerde nicht eingetreten werden konnte.
Das Fristwiederherstellungsgesuch wurde daher abgewiesen und auch das Revisionsgesuch wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte.
Quelle
BGer 2F_25/2019 vom 06.11.2019
Weiterführende Informationen
- BGer 2F_25/2019 vom 06.11.2019 | servat.unibe.ch
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