Einleitung
Die Zustellung der Veranlagungsverfügung ist ein zwingender Verfahrensschritt, muss doch der der Steuerbescheid dem Steuerpflichtigen zur Kenntnis gebracht werden.
- Grundlagen
- Zustellarten
- Besondere Zustelladressen
- Zustelladressat
- Zustellung / Zustellungsnachweis
- Annahmeverweigerung
- Zustellfiktion
- Praxis
Literatur
- GASSMANN GREGOR, Die Zustellung von Verfügungen im eidgenössischen Steuerrecht, Zürich / Genf 2024
- ZWEIFEL / CASANOVA / BEUSCH / HUNZIKER, Schweizerisches Steuerverfahrensrecht, 2. Auflage, 2018, § 8, Rz 11 ff. mit Hinweisen auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung (Zustellfiktion bei postlagernden Sendungen)
- MEIER SIRGIT, Fallstricke im Steuerverfahren, in: ZBJV 158 (2022), S. 551 (Themenkreis A-Post Plus)
- STADELWIESER JÖRG, Die Eröffnung von Verfügungen, Unter besonderer Berücksichtigung des eidgenössischen und des st. gallischen Rechts, Diss., Wil 1994
Judikatur
- Steuerrekursgericht des Kantons Zürich, 2. Abteilung, 03.06.2019, DB.2018.185, ST.2018.223 (Zustellfiktion erfordert Zustellnachweis der Steuerbehörde)
- Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, 2. Abteilung, vom 19.02.2020 / SB.2019.00063 (Postzurückbehaltungsauftrag + Zustellfiktion)
- BGer 2F_25/2019 vom 06.11.2019 (Postnachsendeauftrag (Nachsendeaufträge zuhanden der schweizerischen Post (in Form der Zurückhaltung der Postsendungen) vermögen die ordentliche postalische Abholungsfrist von sieben Tagen nicht zu verlängern)
- BGer 2C_16/2019 vom 10.01.2019
- BGer 2C_570/2011 vom 24.1.2011
- BGer 2C_430/2009 vom 14.01.2010
Weiterführende Informationen
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