Der Bundesrat hat am 15.01.2020 die Vernehmlassung zur Einführung des vereinfachten Verfahrens im Rahmen des geplanten „Bundesgesetzes über die Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen im Immaterialgüterrecht“ eröffnet:
- Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) solle Fake-Produkte aus Kleinsendungen einfacher vernichten können
- Möglich mache dies ein neues Verfahren, welches
- den administrativen Aufwand reduziere
- den Behörden mehr Spielraum für Kontrollen gebe
- Ziele: Weniger Verwaltungsaufwand und mehr Kontrolle.
Massnahmen seien dringend nötig:
- Der Import von Kleinsendungen aus Asien in die Schweiz habe sich zwischen 2014 und 2018 versechsfacht
- Schweizer Unternehmen seien besonders betroffen von gefälschten Waren
- Markenpiraterie und andere Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums Würden erhebliche Schäden – von Gewinneinbussen bei den betroffenen Originalherstellern über Ausfälle von Steuern und Sozialabgaben beim Staat bis hin zu Gesundheitsrisiken für Konsumenten – verursachen.
Die Vernehmlassung dauert bis am 30.04.2020
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam