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Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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Fortsetzungsbegehren und Betreibungsferien

Datum:
16.01.2020
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
Stichworte:
Betreibung auf Pfändung, Betreibungsferien, Rechtsvorschlag
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 56 / SchKG 63

Die Abweisung des Fortsetzungsbegehrens ist keine Betreibungshandlung, für welche die Betreibungsferien gilt.

Die vom Beschwerdeführer angefochtene Rückweisung des Fortsetzungsbegehrens bringt den Betreibenden seinem Ziel nicht näher, in die Stellung des Betriebenen einzugreifen. SchKG 63 (Betreibungsferien; siehe unten) findet daher keine Anwendung,

Die „SchKG-Beschwerde“ des Beschwerdeführers gegen die Rückweisung des Fortsetzungsbegehrens, die von einer Anwendung der Betreibungsferien ausging, war daher verspätet und somit abzuweisen.

Vgl. hiezu:

BASEL-STADT, Appellationsgericht, 24.04.2018
BEZ.2017.55 (AG.2018.284)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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