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Zivilprozessrecht

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Behauptungen: nur in Rechtsschrift oder auch durch Beilagenverweis?

Datum:
11.03.2020
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Zivilprozessrecht
Stichworte:
Rechtsschrift
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZPO 221 Abs. 1 lit. d

Grundsätzlich sind die Behauptungen in der Rechtsschrift aufzustellen und ein Verweis auf Beilagen ist nicht zulässig.

Wenn wenige selbsterklärende Beilagen eingereicht werden, kann es zu überspitztem Formalismus führen, deren Abschreiben in der Rechtsschrift zu verlangen.

Aus den im konkreten Fall 51 weder chronologisch noch thematisch geordneten Beilagen das herauszusuchen, was das Rechtsbegehren stützten könnte, ist aber weder dem Gericht (für die Entscheidfindung), noch der Gegenpartei (für die Gesuchbeantwortung) zumutbar.

Quelle

Obergericht des Kantons Zürich
II.Zivilkammer
09.09.2019
Beschluss PF190021 O/U

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