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Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung / Familienrecht / Steuern / Steuern Privatpersonen / Unternehmenssteuern

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Definitive Rechtsöffnung: Gläubigerstellung bei Steuerforderung aus direkter Bundessteuer

Datum:
05.03.2020
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung, Familienrecht, Steuern, Steuern Privatpersonen, Unternehmenssteuern
Stichworte:
Aktivlegitimation, Betreibung, DBSt, Definitive Rechtsöffnung, Direkte Bundessteuern
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 80 Abs. 1 und Abs. 2 Ziff. 2; DBG 1 f. und DBG 160

Bei der Direkten Bundessteuer (DBSt) kommt die Gläubigerstellung ausschliesslich dem veranlagenden Kanton zu.

Daher steht das Recht auf Vollstreckung der Steuerforderung mittels Betreibung des Steuerschuldners allein dem betreffenden Kanton zu.

Ein gemeinsames Betreibungsbegehren von Bund und Kanton gilt als unzulässig.

Quelle

Obergericht des Kantons Zürich
I.Zivilkammer
Urteil vom 30.07.2019
RT190026
ZR 118 (2019) Nr. 63, S. 274 ff.

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